Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Betriebszeiten und den Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbezirk Murtal, BVBl. Nr. 52/2023, zuletzt in der Fassung BVBl. Nr. 25/2024, außer Kraft.
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