LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHMT – Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken§ 5

§ 5Inkrafttreten

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. An diesem Tag hat ab 08:00 Uhr die Gruppe 3, Stadt-Apotheke Judenburg Turnusbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 zu versehen.

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