(1) Die öffentlichen Apotheken im Verwaltungsbezirk Murtal haben in der Zeit von 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr dafür Sorge zu tragen, dass im Notfall dringend benötigte, das sind grundsätzlich in dieser Nacht vom diensthabenden praktischen Arzt (= ärztlicher Notdienst) verschriebene Arzneimittel aus der gemäß § 2 Abs. 1 dienstbereiten öffentlichen Apotheke kostenlos zugestellt werden (Taxizustellung). Die Auslösung der Zustellung erfolgt ausschließlich durch den Arzt, der das Rezept mit dem Vermerk „exp.noct.“ ausstellt. Die praktischen Ärzte des Bezirkes sind über die kostenlose Zustellung dringend benötigter Arzneimittel zu informieren.
(2) Die Zustellung der verpackten Arzneimittel an den Patienten erfolgt zur Wohnadresse des Patienten, wenn sich diese in den Gemeinden Fohnsdorf, Judenburg, Knittelfeld, Pöls, Spielberg, Zeltweg, Kobenz, Sankt Peter ob Judenburg, Lobmingtal (ausgenommen KG Kleinlobming und KG Mitterlobming) und Sankt Margarethen bei Knittelfeld (ausgenommen KG Sankt Lorenzen, KG Preg und KG Pichl) befindet.
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