Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:
1. Verbesserung und Wiederherstellung der Fließgewässerdynamik an den für die Umsetzung geeignetsten Fließgewässerstrecken,
2. Erhaltung und Förderung von Amphibienlaichgewässern,
3. Aus- und Nachpflanzung von widerstandsfähigen Eschen ( Fraxinus excelsior ) an Standorten mit geringen Beständen und hohem Entwicklungspotenzial, ausgenommen im Wildnisgebiet „Steirisches Lassingbachtal samt Einhänge zur Salza“,
4. Im Falle von Eschenfällungen das Stehenlassen ausreichend großer Baumstümpfe zum Wiederaustrieb an Standorten mit geringen Eschenbeständen,
5. Entfernung von aufkommenden Nadelgehölzen zur Erleichterung der Naturverjüngung des Eschenbestandes, ausgenommen in der Naturzone des Wildnisgebietes „Steirisches Lassingbachtal samt Einhänge zur Salza“,
6. Erhaltung und Entwicklung der extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden,
7. Erhaltung und Förderung von Laubbäumen und Laubbaumtotholz mit mehr als 20 cm Stammdurchmesser in den Auwaldbereichen und angrenzenden Hangwäldern.
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