LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 53 - Teile des Hochwechsels (AT2235000)§ 2

§ 2Schutzzweck und Ziel

In Kraft seit 20. November 2024
Up-to-date

Die Unterschutzstellung dient dem prioritären natürlichen Lebensraumtyp, Code-Nr. 6230*, Bürstlingsrasen, nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Anhang I zur Bewahrung des günstigen Erhaltungszustandes.

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