Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Lafnitztal – Neudauer Teiche“ (AT22008000) zum Europaschutzgebiet Nr. 27, LGBl. Nr. 74/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2018, außer Kraft.
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