Ergeben sich im Rahmen der Anscheinsprüfung auf Basis der in § 8 festgelegten Indikatoren Anzeichen für Mängel in der Struktur- und/oder Prozessqualität, ist eine vertiefende Einschätzung der pädagogischen Qualität auf Basis eines evidenzbasierten Qualitätseinschätzungsinstrumentes durchzuführen. Sollte seitens der Aufsichtsbehörde ein Einschätzungsinstrument zur Anwendung gelangen, welches explizit der vertiefenden Einschätzung im Rahmen der Aufsicht dienen soll, ist dieses unter wissenschaftlicher Begleitung zu erarbeiten.
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