LandesrechtSteiermarkVerordnungenStKBBG-Aufsichtsverordnung§ 4

§ 4Umfang der rechtlichen Aufsicht

In Kraft seit 09. September 2024
Up-to-date

Im Rahmen der rechtlichen Aufsicht sind zu überprüfen:

1. die Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Bestimmungen des StKBBG 2019 und der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen, ausgenommen die Verordnung gemäß § 5 Abs. 7 StKBBG 2019;

2. die Einhaltung der für die jeweilige Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erteilten Errichtungs- oder Betreuungsbewilligung.

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