LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 57 - Oberlauf des Schirningbaches mit Zubringerbächen sowie Unterlaufes des Enzenbaches (AT2252000) § 5

§ 5Abgrenzung des Schutzgebietes

In Kraft seit 09. Juli 2024
Up-to-date

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:35.000 (Anlage 1) und von 21 Detailplänen im Maßstab 1:2.000 (Anlage 2).

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