Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere für den Lebensraum der in § 2 genannten Libellenart:
1. die naturnahe Waldbewirtschaftung entlang der Fließgewässer,
2. die Verbreiterung des Uferbewuchses im Offenland und
3. die Renaturierung der Fließgewässer.
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