(1) Ziel dieses Entwicklungsprogrammes ist die Vermeidung von Gefährdungen durch Naturgewalten und Umweltschäden bei Hochwasserereignissen und bei Ereignissen in Wildbach- und Lawineneinzugsgebieten durch die Festlegung von Raumordnungsmaßnahmen.
(2) Zur Minimierung des Risikos bei Hochwasserereignissen und bei Ereignissen in Wildbach- und Lawineneinzugsgebieten im Sinne der Raumordnungsgrundsätze nach § 3 Abs. 1 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 – StROG und der dabei zu berücksichtigenden Ziele nach § 3 Abs. 2 Z 2 StROG sind die räumlichen Voraussetzungen für den Wasserrückhalt im Einzugsgebiet und im Abflussbereich eines Hochwassers zu erhalten und zu verbessern. Hiefür sind in den Retentions- und Abflussgebieten von Hochwässern sowie in den Bahnen und Ablagerungsbereichen von Lawinen zusammenhängende Freiräume zu erhalten, um das Gefährdungs- und Schadenspotenzial bei Hochwasser- und Lawinenereignissen so gering wie möglich zu halten.
(3) Die vorausschauende Freihaltung der Hochwasserretentions- und Abflussräume sowie der Gefahrenzonen hat Priorität vor der nachträglichen Sanierung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise