Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Juni 2024, in Kraft.
(2) Dienstausweise, die aufgrund der Rechtslage vor der Novelle LGBl. Nr. 34/2020 ausgestellt wurden, verlieren mit Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl. Nr. 55/2024, ihre Gültigkeit.
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