(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 18. Juni 2024, in Kraft.
(2) Dienstausweise, die aufgrund der Rechtslage vor der Novelle LGBl. Nr. 34/2020 ausgestellt wurden, verlieren mit Inkrafttreten dieser Verordnung, LGBl. Nr. 55/2024, ihre Gültigkeit.
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