(1) Dienstausweise haben folgende Daten zu enthalten:
1. Vorderseite (Bildseite):
a) Landeswappen,
b) Schriftzug „Dienstausweis“,
c) Lichtbild,
d) Schriftzug „Funktionsbezeichnung“ und Eintrag der zutreffenden Funktionsbezeichnung gemäß Abs. 2,
e) Schriftzug „Gemeinde“ und Eintrag der zutreffenden Bezeichnung der Gemeinde gemäß Abs. 3 und des jeweiligen Gemeindenames,
f) Schriftzug „Ausstellungsdatum“ und Eintrag des Ausstellungsdatums,
g) Sicherheitsmerkmal.
2. Rückseite (Unterschriftseite):
a) Schriftzug „Akad. Grad“ und Eintrag allfällig zutreffender akademischer Grade,
b) Schriftzug „Geburtsdatum“ und Eintrag des jeweiliges Geburtsdatums,
c) Schriftzug „Vorname Familienname“ und Eintrag des betreffenden Vor- und Familiennames,
d) Schriftzug „Ausstellende Behörde“ und Eintrag „Steiermärkische Landesregierung“,
e) Schriftzug „Kartennummer“ und Eintrag der jeweiligen Kartennummer,
f) Schriftzug „Unterschrift“ und die aufgedruckte Unterschrift der Inhaberin oder des Inhabers,
g) Abbildung einer durchgestrichenen Mülltonne.
(2) Folgende Funktionsbezeichnungen sind zu verwenden: Bürgermeisterin, Bürgermeister, 1. Vizebürgermeisterin, 1. Vizebürgermeister, 2. Vizebürgermeisterin, 2. Vizebürgermeister.
(3) Folgende Gemeindebezeichnungen sind zu verwenden: Stadtgemeinde, Marktgemeinde, Gemeinde.
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