Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:
1. für die Alm die Erhaltung einer standortgerechten Beweidung und
2. für die Feuchtlebensräume die zumindest zeitweise Auszäunung von Flächen zum Schutz vor Trittbelastung oder Verbiss durch das Weidevieh.
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