LandesrechtSteiermarkVerordnungenVerordnung der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 28. November 2023 über ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr, auf der B113§ 1

§ 1LKW-Fahrverbot

In Kraft seit 01. Mai 2024
Up-to-date

Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf der B113 in beide Fahrtrichtungen in folgenden Abschnitten verboten:

1. zwischen Sankt Michael in der Obersteiermark und Traboch von Straßenkilometer 0,0 + 14m bis Straßenkilometer 3,6 + 64m;

2. zwischen Traboch und Kammern von Straßenkilometer 4,4 + 23m in Richtung Seiz bis unmittelbar vor der Einmündung der L116 in die B113 in Seiz bei Straßenkilometer 9,4 + 133m;

3. zwischen Kammern und Kalwang ab der Einmündung Pfaffendorferweg Straßenkilometer 9,6 + 77m bis Straßenkilometer 23,8 + 25m;

4. zwischen Kalwang und Wald am Schoberpaß von Straßenkilometer 24,6 + 40m bis Straßenkilometer 34,4 + 10m.

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