Der Bereitschaftsdienst außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 und 2 ist von den öffentlichen Apotheken in Bärnbach, Köflach, Ligist und Voitsberg täglich um 8:00 Uhr wechselnd fortlaufend in folgender Reihenfolge zu leisten:
1. Rathaus-Apotheke in 8570 Voitsberg, Hauptplatz 33
2. Apotheke „Zum heiligen Schutzengel“ in 8580 Köflach, Hauptplatz 17
3. St. Josef-Apotheke in 8570 Voitsberg, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 27
4. Sonnen-Apotheke in 8580 Köflach, Kärntner Straße 5
5. Barbara-Apotheke in 8572 Bärnbach, Piberstraße 4
6. Johannes-Apotheke in 8580 Köflach-Pichling, Packer Straße 69
7. Apotheke Krems in 8570 Voitsberg, Grazer Vorstadt 152
8. Kosmas-Apotheke in 8563 Ligist, Schilcher Weinstraße 147
(2) Die Kosmas Apotheke hat zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 Mittagsbereitschaftsdienst zu versehen, an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:00 – 15:00 Uhr. Der Mittagsbereitschaftsdienst kann bei geöffneter Tür geleistet werden.
(3) Die Apotheke Krems, die St. Josef Apotheke und die Rathaus-Apotheke in Voitsberg sowie die Barbara-Apotheke in Bärnbach haben zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 Mittagsbereitschaftsdienst zu versehen an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 12:30 bis 14:30 Uhr. Der Mittags- und Abendbereitschaftsdienst kann bei geöffneter Apotheke geleistet werden.
(4) Die öffentlichen Apotheken in Bärnbach, Köflach, Ligist und Voitsberg dürfen an Werktagen im Anschluss an die Betriebszeiten gemäß § 1 während der Abendordinationszeiten der jeweiligen örtlichen Ärzte für Allgemeinmedizin mit Kassenvertrag nach § 342 Abs. 1 ASVG zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 bis maximal 20:00 Uhr Bereitschaftsdienst leisten. Dieser zusätzliche Bereitschaftsdienst kann auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden.
(5) Während des Bereitschaftsdienstes gemäß Abs. 1 bis 5 muss der (die) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke anwesend sein. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.
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