§ 6 § 6 — BHLB – Festsetzung der Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken
Rückverweise
Mit Ablauf des 31.01.2024 treten die folgenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz außer Kraft:
– die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 28.11.2017, BHLB-74750/2016-14 über die Festsetzung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheken im Bezirk Leibnitz,
– die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 22.07.2019, BHLB-82241/2019 (team sante linden apotheke in Leibnitz)
– die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 15.01.2020, BHLB-9118/2020-4 (Antonius Apotheke Wagna).
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