Die Erreichung des Schutzzweckes soll insbesondere durch folgende Ziele sichergestellt werden:
1. in der Kernzone:
a) die dauerhafte Erhaltung und Entwicklung der Mur als Flusslebensraum, einschließlich der Ufervegetation und des unberührten Auwald Lebensraumes im Sinne der Funktionsfähigkeit seiner Ökosysteme;
b) die Entwicklung eines nachhaltigen, naturorientierten Besuchermanagements.
2. in der Pflegezone:
a) die dauerhafte Erhaltung und Entwicklung einer nachhaltigen Landnutzung, insbesondere eines lebensraumtypischen standortgemäßen Auwald Lebensraumes;
b) die Förderung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden lebensraumtypischen Tiere und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume.
3. in der Entwicklungszone:
a) die Erhaltung und Entwicklung der historisch gewachsenen Kulturlandschaft, des reichhaltigen Natur- und Kulturerbes, ihrer Nutzungsvielfalt und des sich daraus ergebenden Nutzungspotenziales als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum für den Menschen sowie einer nachhaltigen Bewirtschaftungsform;
b) die Stärkung der regionalen Identität.
4. in allen drei Zonen:
a) die Regulierung des Wildbestandes zur Erhaltung und Entwicklung einer standortgerechten Naturverjüngung mit lebensraumtypischen heimischen Gehölzen;
b) die Unterstützung und Förderung von Umweltbildung, Bewusstseinsbildung, Forschung und Monitoring sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung;
c) die Entwicklung und Umsetzung eines grenzüberschreitenden Managements des „5-Länder-UNESCO-Biosphärenparks Mur-Drau-Donau“;
d) die Entwicklung und Umsetzung eines den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht werdenden nachhaltigen Tourismus.
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