Die Unterschutzstellung dient insbesondere dem Schutz des flusstypischen Ökosystems einschließlich seiner vielfältigen und miteinander vernetzten Biotope und Habitate, ihrem Reichtum an Tier- und Pflanzenarten, der Eigenart und Schönheit der Natur- und Kulturlandschaft sowie dem Schutz einer landschaftsverträglichen, nachhaltigen Landnutzung und Regionalentwicklung.
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