§ 8 Inkrafttreten von Novellen — Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen
Rückverweise
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/2026 treten § 2, § 4, § 5 Abs. 1 und § 7 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. Mai 2026 , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026