§ 7 Zeitlicher Geltungsbereich — Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen
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Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 22. August 2023, in Kraft und mit Ablauf des 1. Juli 2026 außer Kraft.
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