§ 2 Kontingentierung — Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen
Rückverweise
Im Jahr 2026 dürfen 7.700 Aaskrähen (Nebel- und Rabenkrähen) erlegt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2026
…Hofräte Mag. Istjan, LL.M., Mag. Waldstätten, Mag. Böhm und Dr. Gusenleitner-Helm in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. *, 2. *, beide *, 3. * und 4. *, beide *, alle vertreten durch Mag. Roland Zistler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach *, vertreten…