Rückverweise
In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 12/2026 treten § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 2, 3 und 5, § 5, § 6 Abs. 3 und 6 sowie § 7 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Februar 2026 , in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2026
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