Das Aufstellen einer Lebendfalle und die Erlegung hat nur von im Umgang mit Fischottern besonders geschulten Jagdausübungsberechtigten oder von diesen beauftragten Inhaberinnen/Inhabern einer gültigen Jagdkarte zu erfolgen. Zu diesem Zweck haben Jägerinnen/Jäger einen Schulungskurs beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung oder bei einer von ihr beauftragten Stelle zu absolvieren.
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