Auf der L 524, abzweigend von der L 502 bis zur Landesgrenze ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t in beiden Richtungen (§ 52 lit. a Z. 7a StVO 1960 i.d.g.F.) verboten.
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