LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHMU - Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t

BHMU - Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t

In Kraft seit 20. Juli 2022
Up-to-date