Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge (Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger, bei denen das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftfahrzeuges oder das höchstzulässige Gesamtgewicht eines mitgeführten Anhängers mehr als 3,5 t beträgt, in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise