(1) Der Tarif setzt sich aus dem Grundtarif und Kilometertarif sowie gegebenenfalls Warteentgelt und Zuschlag zusammen.
(2) Der Grundtarif beträgt für Tag- und Nachtfahrten € 5,00.
(3) Der Kilometertarif beträgt automatisch geschaltet:
bei Tagfahrten (zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr) ausgenommen Sonn- und Feiertage | ||
a) | Fahrten bis 5.000 m | € 2,90/km |
Fahrten über 5.000 m | € 2,80/km | |
bei Nachtfahrten (zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen | ||
b) | Fahrten bis 5.000 m | € 3,30/km |
Fahrten über 5.000 m | € 2,80/km | |
(4) Das Warteentgelt beträgt für jede volle Stunde € 34,00.
(5) Ein Zuschlag entspricht € 2,70. Folgende Zuschläge sind zu verrechnen:
1. für Beförderung von mehr als vier Personen ab der fünften Person ein Zuschlag pro Person;
2. für die Fahrt mit Schneeketten drei Zuschläge;
3. für die Beförderung von Sportgeräten mittels einer Vorrichtung (z. B. Ski- oder Radträger) ein Zuschlag;
4. für Fahrten, die außerhalb des Gemeindegebietes des Standortes des jeweiligen Unternehmens beginnen und nicht durch oder in das Gemeindegebiet des Standortes führen, ein Zuschlag pro zwei begonnene Kilometer der Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes, ausgenommen Fahrten, deren Beginn sich in Gemeinden befindet, in denen gemäß § 22 Abs. 2 der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2021 eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde.
Anm. : in der Fassung LGBl. Nr. 108/2024
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