Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der verbindliche Tarife für das Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw – Taxi auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Graz und dem Gebiet des politischen Bezirkes Graz-Umgebung festgelegt werden, Grazer Zeitung Nr. 235/2017, zuletzt geändert in der Fassung Nr. 99/2021, außer Kraft.
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