§ 5a Inkrafttreten von Novellen — BHLI – Bereitschaftsdienst und Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Bad Aussee sowie für die Filialapotheke in 8992 Altaussee im Bezirk Liezen
In der Fassung der Verordnung BVBL. Nr. 33/2025 tritt § 1 Abs. 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Mai 2025, in Kraft.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 33/2025
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