LandesrechtSteiermarkVerordnungenAnpassung der Bauabgabe§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2022
Up-to-date

Da die Indexzahl des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau den Wert von zehn Prozent gegenüber dem Jahr der letzten Anpassung übersteigt, wird der in § 15 Abs. 4 Steiermärkisches Baugesetz bestimmte Einheitssatz mit EUR 11,40/m 2 festgesetzt.

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