Vorwort
§ 1 § 1
Da die Indexzahl des von der Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbarten Baukostenindex für den Wohnhaus- und Siedlungsbau den Wert von zehn Prozent gegenüber dem Jahr der letzten Anpassung übersteigt, wird der in § 15 Abs. 4 Steiermärkisches Baugesetz bestimmte Einheitssatz mit EUR 11,40/m 2 festgesetzt.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.