1. Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Verlautbarung in Kraft.
2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 25. Jänner 1980, GZ: 6 B 8-1980, verlautbart in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für Steiermark“, außer Kraft.
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