Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung in der Grazer Zeitung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisher für die öffentlichen Apotheken des Bezirkes Murau erlassenen Verordnungen außer Kraft.
Der festgesetzte „Dreierwochenturnus“ (Stifts-Apotheke Gall-Reidlinger OHG, Salvator Apotheke Murau KG, Apotheke „Zur Mariahilf“) bleibt bis zum 31. Dezember 2021 in Geltung.
Der erstmalige Jahresdienstplan im Viererwochenturnus tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Der erstmalige Jahresdienstplan im Viererjahresturnus tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
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