(1)
a) Salvator Apotheke Murau KG , 8850 Murau, Keltensiedlung 141
Montag bis Freitag: Samstag: | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
b) Apotheke Scheifling , 8811 Scheifling, Bahnhofstraße 8
Montag bis Samstag: Montag bis Freitag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
c) Apotheke „Zur Mariahilf“ , 8820 Neumarkt in der Steiermark, Hauptplatz 29
Montag bis Freitag: Samstag: | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
d) Stifts-Apotheke Gall-Reidlinger OHG , 8813 St. Lambrecht, Hauptstraße 1
Montag bis Samstag: Montag bis Mittwoch sowie Freitag: Donnerstag nachmittags ist die Apotheke geschlossen. | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
(2) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, sowie am Faschingsdienstag dürfen die öffentlichen Apotheken bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18.00 Uhr, am Feiertag, 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet halten.
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