LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHLI – Bereitschaftsdienst und die Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Gröbming, Stainach-Pürgg und Bad Mitterndorf im Bezirk Liezen§ 5

§ 5Inkrafttreten

In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit Freitag, 1. Jänner 2021 in Kraft. Den Dienstturnus gemäß § 2 Abs. 1 lit. a beginnt die Panther-Apotheke in 8950 Stainach-Pürgg am 1. Jänner 2021 um 08.00 Uhr.

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