§ 1 Form und Umfang der Abschlussprüfung — Prüfungsordnung der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
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Die Abschlussprüfung besteht aus
1. einer Abschlussarbeit einschließlich deren Präsentation und Diskussion
2. einer Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen Kompensationsprüfungen und
3. einer mündlichen Prüfung bestehend aus mündlichen Teilprüfungen.
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