LandesrechtSteiermarkVerordnungenPrüfungsordnung der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen§ 1

§ 1Form und Umfang der Abschlussprüfung

In Kraft seit 01. September 2021
Up-to-date

Die Abschlussprüfung besteht aus

1. einer Abschlussarbeit einschließlich deren Präsentation und Diskussion

2. einer Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen Kompensationsprüfungen und

3. einer mündlichen Prüfung bestehend aus mündlichen Teilprüfungen.

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