(Gemeinde) Anrede Titel, Vorname, Name, Adresse
PLZ, Ort
Ort, Datum
Gemäß den Bestimmungen des § 17 Steiermärkisches Tierzuchtgesetz 2019 leistet unsere Gemeinde Beiträge zur Vatertierhaltung und zur künstlichen Besamung. Auf Grund Ihres Antrages wird für Ihren Betrieb ein Förderbetrag in der Höhe von
€ …………… gewährt.
Nach Abzug der Leistungen an Dritte (Viehzuchtgenossenschaft, Tierarzt, Landespferdezuchtverband Steiermark usw.), die Ihren Betrieb betreffen, ergibt sich ein Förderauszahlungsbetrag in der Höhe von
€ …………… .
Dieser Betrag wird in den nächsten Tagen auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen werden.
Sie erhalten die Förderung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor, in der Fassung der Verordnung (EU) 2019/316 vom 21. Februar 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013.
Grußformel
Gemeinde
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