Zuchtverbände oder Zuchtunternehmen müssen über eine für die Zuchtarbeit verantwortliche Person verfügen, die fachlich geeignet ist. Die fachliche Eignung ist insbesondere durch den erfolgreichen Abschluss
1. eines Studiums an der Universität für Bodenkultur in den Fachrichtungen Agrarwissenschaften, Pferdewissenschaften oder Nutztierwissenschaften;
2. des Studiums an der Veterinärmedizinischen Universität;
3. einer Höheren Bundeslehranstalt, Fachrichtung Landwirtschaft, oder
4. einer mit Z 1 bis 3 vergleichbaren Ausbildung
nachzuweisen.
Die fachliche Eignung ist auch gegeben, wenn aus anderen Gründen eine hinreichende tatsächliche fachliche Eignung der für die Zucht verantwortlichen Person angenommen werden kann.
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