Das Ziel ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes oder von Naturschutzprojekten, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere für den Feuchtlebensraum:
1. die Auszäunung von Flächen zum Schutz bei Trittbelastung durch das Weidevieh und
2. die Verlegung des bestehenden Wanderweges.
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