LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 44 - Südsteirische Teichlandschaft (AT2248000)§ 5

§ 5Abgrenzung des Schutzgebietes

In Kraft seit 10. Oktober 2020
Up-to-date

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes mit Position der Detailpläne im Maßstab 1:12:000 (Anlage 2) und von 2 Detailplänen im Maßstab 1:5.000 (Anlage 3).

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