§ 3 Maßnahmen — Europaschutzgebiet Nr. 44 - Südsteirische Teichlandschaft (AT2248000)
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Die Ziele sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere für den Kleefarn ( Marsilea quadrifolia ) und die Krainer Sumpfbinse ( Eleocharis carniolica ):
1. die regelmäßige Entfernung von Röhrichtanteilen,
2. die Bereitstellung von Pionierstandorten durch teilweises Freibaggern von Uferbereichen,
3. das regelmäßige Ablassen der Teiche,
4. die regelmäßige Mahd der Wassernuss ( Trapa natans ) und
5. die Verminderung des Nährstoff- und Pestizideintrages.
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