LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 43 - Wildoner Buchkogel (AT2246000)§ 6

§ 6Abgrenzung des Schutzgebietes

In Kraft seit 10. Oktober 2020
Up-to-date

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes mit Position der Detailpläne im Maßstab 1:14.000 (Anlage 2) und von 4 Detailplänen im Maßstab 1:6.000 (Anlage 3).

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