Die Verordnung tritt mit dem 8. April 2020 in Kraft, tritt mit 31. Oktober 2020 außer Kraft und bis auf Widerruf in den Folgejahren jeweils vom 1. April bis 31. Oktober wieder in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 30. Mai 2008, GZ: 8.1 V 2/2008, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise