1. Fahrzeuge mit Kennzeichen:
a) Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge | € 18,00 | |
b) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg | € 18,00 | |
c) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg | € 24,00 | |
d) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg | € 30,00 | |
e) Einspurige Kraftfahrzeuge | € 9,00 | |
2. Fahrzeuge ohne Kennzeichen:
a) Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge | € 14,00 | |
b) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg | € 14,00 | |
c) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg | € 19,00 | |
d) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg | € 30,00 | |
e) Einspurige Kraftfahrzeuge | € 7,00 | |
3. Fahrräder | € 1,45 | |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2021, LGBl. Nr. 121/2021, LGBl. Nr. 92/2022, LGBl. Nr. 117/2023, LGBl. Nr. 33/2025
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