LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von FahrzeugenAnl. 1

Anl. 1Ausmaß der Kosten für die Entfernung von Fahrzeugen (exklusive 20 % MwSt):

In Kraft seit 01. Januar 2026
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