1. Entfernungen von Fahrzeugen werktags in der Zeit von 08.01 Uhr – 20.00 Uhr im Stadtgebiet von Graz:
a) Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge | € 240,00 | |
b) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg | € 240,00 | |
c) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg | € 310,00 | |
d) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg | € 520,00 | |
e) Einspurige Kraftfahrzeuge | € 240,00 | |
2. Entfernungen von Fahrzeugen werktags in der Zeit von 20.01 Uhr – 08.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen im Stadtgebiet von Graz:
a) Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge | € 295,00 | |
b) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2500 kg | € 295,00 | |
c) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 bis einschließlich 3500 kg | € 360,00 | |
d) Lastkraftwagen, Busse, Sonderkraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 bis einschließlich 5000 kg | € 570,00 | |
e) Einspurige Kraftfahrzeuge | € 295,00 | |
3. Entfernungen von Fahrrädern im Stadtgebiet von Graz:
a) Fahrräder | € 24,00 | |
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/2021, LGBl. Nr. 121/2021, LGBl. Nr. 92/2022, LGBl. Nr. 117/2023, LGBl. Nr. 33/2025
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