LandesrechtSteiermarkVerordnungenEinbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 § 3

§ 3Inkrafttreten

In Kraft seit 20. Februar 2020
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit 20. Februar 2020 in Kraft.

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