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Steiermark
Verordnungen
Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 20. Februar 2020
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§ 3 Inkrafttreten — Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
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Diese Verordnung tritt mit 20. Februar 2020 in Kraft.
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