Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
Vorwort
§ 1
§ 1 Schutzgebiet
Die in den Anlagen dargestellten Teile der Landeshauptstadt Graz werden zur Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf) und Teilbereich 2 (St. Peter) als Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 erklärt. Die in der Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der bestehenden Zone 3 an der Berührungslinie zur neuen Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf), wird korrigiert.
§ 2
§ 2 Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:25.000 (Anlage 1) und eines Detailplanes im Maßstab 1:4.000 (Anlage 2).
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 20. Februar 2020 in Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: der Übersichtsplan ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 1PDFAnlage 2
Anl. 2
(Anm.: der Detailplan ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 2PDF