Vorwort
Die in den Anlagen dargestellten Teile der Landeshauptstadt Graz werden zur Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf) und Teilbereich 2 (St. Peter) als Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 erklärt. Die in der Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der bestehenden Zone 3 an der Berührungslinie zur neuen Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf), wird korrigiert.
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:25.000 (Anlage 1) und eines Detailplanes im Maßstab 1:4.000 (Anlage 2).
Diese Verordnung tritt mit 20. Februar 2020 in Kraft.
(Anm.: der Übersichtsplan ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 1PDF(Anm.: der Detailplan ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
Anlage 2PDF