LandesrechtSteiermarkVerordnungenEinbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008

Einbeziehung weiterer Stadtteile in das Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008

In Kraft seit 20. Februar 2020
Up-to-date

§ 1

§ 1 Schutzgebiet

Die in den Anlagen dargestellten Teile der Landeshauptstadt Graz werden zur Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf) und Teilbereich 2 (St. Peter) als Schutzgebiet nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 erklärt. Die in der Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der bestehenden Zone 3 an der Berührungslinie zur neuen Zone 6, Teilbereich 1 (Waltendorf), wird korrigiert.

§ 2

§ 2 Abgrenzung des Schutzgebietes

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:25.000 (Anlage 1) und eines Detailplanes im Maßstab 1:4.000 (Anlage 2).

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 20. Februar 2020 in Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: der Übersichtsplan ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 1
PDF

Anlage 2

Anl. 2

(Anm.: der Detailplan ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 2
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