LandesrechtSteiermarkVerordnungenÜberreichung von Ehrenzeichen und Verdienstkreuzen für Verdienste auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens§ 2

§ 2Überreichung von Ehrenzeichen und Verdienstkreuzen

In Kraft seit 17. Januar 2020
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