(1) Die öffentlichen Apotheken in Weiz haben außerhalb ihrer Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 und 2 in nachfolgender fortlaufender Reihenfolge wöchentlich jeden Montag um 08.00 Uhr wechselnd Turnusbereitschaftsdienst zu leisten:
Apotheke | 1. Woche | 2. Woche | 3. Woche |
Paracelsus-Apotheke 8160 Weiz, Birkfelder Straße 1 | X | ||
Apotheke Weiz 8160 Weiz, Kaplanweg 14 | X | ||
Steirer Apotheke 8160 Weiz, Hans-Sutter-Gasse 1 | X | ||
(2) Für den Bereitschaftsdienst an Werktagen von Montag bis Freitag während Mittagssperre der Apotheken gemäß § 1 Abs. 1, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, gilt abweichend vom Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1, dass die Apotheke Weiz und die Paracelsus-Apotheke Bereitschaftsdienst bei geöffneter Apotheke zu leisten haben.
(3) Zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 haben
– die Paracelsus-Apotheke an Werktagen von Montag bis Freitag von 07.30 bis 08.00 Uhr und 14.30 bis 15.00 Uhr
– die Paracelsus-Apotheke an Samstagen, wenn dieser ein Werktag ist, von 08.00 bis 09.00 Uhr
– die Steirer Apotheke an Werktagen von Montag bis Freitag von 12.30 bis 13.00 Uhr
– die Apotheke Weiz an Werktagen von Montag bis Freitag von 14.30 bis 15.00 Uhr und von 18.00 bis 18.30 Uhr und
– die Apotheke Weiz an Samstagen, wenn dieser ein Werktag ist, von 08.00 bis 09.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr
Bereitschaftsdienst bei geöffneter Apotheke zu leisten.
(4) Der Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 darf in Form der Ruferreichbarkeit verrichtet werden, sodass ein allgemein berufsberechtigter Apotheker zur Abgabe von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein muss. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.
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